Fachschule für Technik - Fachrichtung Kältetechnik
Aufgaben und Ziele
Die Fachschule für Technik vertieft und erweitert die berufliche Erstausbildung. Die Ausbildung soll dazu befähigen, Führungsaufgaben auf der mittleren Managementebene zu übernehmen.
Die Fachschule für Technik bereitet außerdem auf eine unternehmerische Selbstständigkeit vor.
Einsatzgebiete für die Absolventinnen und Absolventen sind z. B.:
- In der Industrie bei der Beratung, Projektierung, Projektausführung und Inbetriebnahme von Kälte- und Klimaanlagen;
- Technische Verkäuferinnen und Verkäufer zur Entgegennahme der Kundenwünsche, Kundenberatung und kundenspeziefischen Angebotserstellung;
- Im Handwerksbereich bei der Auftragsbeschaffung und -abwicklung;
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss der Ausbildung in einem der Fachrichtung entsprechenden Ausbildungsberuf
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr
In die Fachschule kann ebenfalls aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren aufweist.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Schuljahre mit wöchentlich bis zu 32 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet montags bis freitags statt.
Unterrichtsangebot
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
- Betriebs- und Personalwirtschaft
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Anlagenanalyse und -planung
- Projektmanangement
- Instandhaltung
- Vertrieb und Betriebsmanagement
- Projektarbeit
Besonderheiten
- Ausbildung mit industrieller Hard- und Software
- 3D-CAD-Labor
- Kälte- und elektrotechnisches Labor
- Steuerungstechnik-/SPS-Labor
- Bewerbungstraining
- Moderations- und Präsentationstechniken
- Betriebliche Projektarbeiten
- Exkursion inkl. Seminar
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Fachschule für Technik wird mit der staatlichen Technikerprüfung abgeschlossen, einem Abschluss auf Bachelor-Niveau. Mit dem Bestehen der Prüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker