Berufsschule für Metalltechnik - Mechatronik - Fahrzeugtechnik

In unseren Berufsschulabteilungen werden z.Z. ca. 1500 Auszubildende in den nachstehenden Berufsfeldern unterrichtet:

Neben der praktischen Ausbildung in den Betrieben wird der Berufsschulunterricht im Umfang von 12 Stunden an ein bis zwei Tagen in der Woche angeboten.

Zusätzlicher Englischkurs für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (FOR)

Für alle Berufsschüler*innen des LHB, die den mittleren Schulabschluss (FOR) während ihrer Ausbildungszeit erwerben möchten, bietet das LHB im 2. Schulhalbjahr einen zusätzlichen Englischkurs im Rahmen des Abendunterrichts in der Zeit von 17:00 bis 20:15 Uhr an. Der Kurs umfasst 10 Unterrichtswochen.

Weitere Informationen:
Nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule und einer bestandenen Berufsabschlussprüfung ein höherer Bildungsabschluss der Sekundarstufe I als vorhanden anerkannt werden.

Mit einer Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 und einer bestandenen Berufsabschlussprüfung kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt werden, wenn die notwendigen Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Wer neben den vorgenannten Bedingungen  eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreicht hat, erwirbt darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Über den Antrag entscheidet das Berufskolleg, das das Berufsschulabschlusszeugnis ausstellt.

Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen
- durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder
- durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder
- durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).

An die Stelle von Englisch treten für ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler Fremdsprachen gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen vom 10. März 1992.

Genauere Informationen zum aktuell ausgeschriebenen Kurs finden Sie hier. Ihr Ansprechpartner ist Herr Linder (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Anmeldung zur Berufsschule Informationen für SchülerInnen

Die Anmeldung zur Berufsschule kann jederzeit nach Abschluss des Ausbildungsvertrages erfolgen. Klären Sie hierzu bitte mit dem Betrieb, an welcher Berufsschule Sie sich anmelden sollen. Auf der Internetplattform "Schüler Online" www.schueleranmeldung.de können Sie die Anmeldefunktion für Berufsschulen nutzen.

Informationen für Ausbildungsbetriebe finden Sie hier.