Duale Ausbildung im Bereich der Mechatronik
Mechatronik für Kältetechnik
Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden Schüler bzw. Auszubildende im Ausbildungsberuf Mechatronik für Kältetechnik am Leopold-Hoesch-Berufskolleg in Dortmund unterrichtet. Als Partner im dualen Ausbildungssystem für Handwerk und Industrie sind wir einziger Standort im Regierungsbezirk Arnsberg. Dieser Ausbildungsberuf erfreut sich einer steigenden Nachfrage am Ausbildungsmarkt und bietet nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung exzellente Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sogar über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Die steigende Zahl an Auszubildenden im Regierungsbezirk führte dazu, dass wir seit dem Schuljahr 2011/2012 die neu eingeschulte Unterstufe zweizügig unterrichten.
Der Mechatroniker für Kältetechnik bzw. die Mechatronikerin für Kältetechnik wird fachbezogen in folgenden Schwerpunkten unterrichtet:
- Kältetechnik
- Klimatechnik
- Elektro- und Steuerungstechnik
Der Unterricht orientiert sich im Wesentlichen am Lehrplan dieses Ausbildungsberufes und findet in Blockform statt.
Berufsbezogene Fächer: | Berufsübergreifende Fächer: |
Planen von Anlagen und Arbeitsprozessen | Deutsch/Kommunikation |
Montage und Inbetriebnahme | Politik/Gesellschaftslehre |
Instandhaltung | Religionslehre |
Fremdsprachliche Kommunikation | Sport/Gesundheitsförderung |
Mechatronik
Seit dem Jahr 2000 bilden wir am LHB, als dualer Partner der Industrie, diesen zukunftsweisenden Ausbildungsberuf aus und verzeichnen zunehmendes Interesse der Betriebe (ca. 20 Ausbildungsbetriebe im Umfeld). Hier schätzt man die technische Gewandtheit und das breite Einsatzspektrum des Mechatronikers. In unseren überwiegend neu ausgestatteten Laborräumen, mit den aktuellen Medien und Geräten, die den derzeitigen Industriestandard widerspiegeln, vermitteln wir im berufsbezogenen Bereich u. a.
- Grundlagen der Metallverarbeitung und Montagetechnik,
- elektrotechnische Grundlagen und Maschinenkunde,
- Automatisierungs-, Antriebstechnik und Robotik,
- Umgang mit Computer-Soft- und -Hardware,
- Kommunikations- und Präsentationstechnik.
Das Unterrichtsangebot setzt sich aus folgenden Fächern zusammen:
Berufsbezogene Fächer: | Berufsübergreifende Fächer: |
Arbeitsorganisation Mechatronische Systeme |
Deutsch/Kommunikation |
Mechatronische Prozesse | Politik/Gesellschaftslehre |
Wirtschafts- und Betriebslehre | Religionslehre |
Fremdsprache (teilweise in den Fachunterricht integriert) | Sport/Gesundheitsförderung |
Abschlüsse
Der betriebliche Teil der Berufsausbildung schließt mit der Facharbeiter- oder Gesellenprüfung ab. Unabhängig davon erwerben Auszubildende in der Berufsschule den Berufsschulabschluss, wenn ihre Leistungen am Ende des Bildungsganges in allen Fächern mindestens "ausreichend" oder in nicht mehr als einem Fach "mangelhaft" sind.
Das Berufsschulabschlusszeugnis ist die Eingangsvoraussetzung für die berufliche Weiterbildung, z.B. zur Erlangung der Fachhochschulreife oder für die Ausbildung zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in".
Schülerinnen und Schüler, die vor dem Eintritt in eine Berufsausbildung den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - noch nicht erworben haben, erwerben mit dem Berufsschulabschluss den mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Sekundarabschluss I.
Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Der Englischunterricht (80 Unterrichtsstunden) erfolgt im Rahmen des Differenzierungsbereichs des Unterrichtsangebotes.
Berufsschulpflicht
Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufsschulpflicht) und werden in die ihrem Beruf entsprechende Fachklasse aufgenommen. Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist während der Ausbildungszeit zum Besuch der Berufsschule berechtigt.