Duale Ausbildung im Bereich der Mechatronik

Mechatronik für Kältetechnik

Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden Schüler bzw. Auszubildende im Ausbildungsberuf Mechatronik für Kältetechnik am Leopold-Hoesch-Berufskolleg in Dortmund unterrichtet. Als Partner im dualen Ausbildungssystem für Handwerk und Industrie sind wir einziger Standort im Regierungsbezirk Arnsberg. Dieser Ausbildungsberuf erfreut sich einer steigenden Nachfrage am Ausbildungsmarkt und bietet nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung exzellente Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sogar über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Die steigende Zahl an Auszubildenden im Regierungsbezirk führte dazu, dass wir seit dem Schuljahr 2011/2012 die neu eingeschulte Unterstufe zweizügig unterrichten.

Der Mechatroniker für Kältetechnik bzw. die Mechatronikerin für Kältetechnik wird fachbezogen in folgenden Schwerpunkten unterrichtet:

  • Kältetechnik
  • Klimatechnik
  • Elektro- und Steuerungstechnik

Der Unterricht orientiert sich im Wesentlichen am Lehrplan dieses Ausbildungsberufes und findet in Blockform statt.

Berufsbezogene Fächer: Berufsübergreifende Fächer:  
Planen von Anlagen und Arbeitsprozessen Deutsch/Kommunikation
Montage und Inbetriebnahme Politik/Gesellschaftslehre
Instandhaltung Religionslehre
Fremdsprachliche Kommunikation Sport/Gesundheitsförderung

Mechatronik

Seit dem Jahr 2000 bilden wir am LHB, als dualer Partner der Industrie, diesen zukunftsweisenden Ausbildungsberuf aus und verzeichnen zunehmendes Interesse der Betriebe (ca. 20 Ausbildungsbetriebe im Umfeld). Hier schätzt man die technische Gewandtheit und das breite Einsatzspektrum des Mechatronikers. In unseren überwiegend neu ausgestatteten Laborräumen, mit den aktuellen Medien und Geräten, die den derzeitigen Industriestandard widerspiegeln, vermitteln wir im berufsbezogenen Bereich u. a. 

  • Grundlagen der Metallverarbeitung und Montagetechnik, 
  • elektrotechnische Grundlagen und Maschinenkunde, 
  • Automatisierungs-, Antriebstechnik und Robotik, 
  • Umgang mit Computer-Soft- und -Hardware,
  • Kommunikations- und Präsentationstechnik.

 Das Unterrichtsangebot setzt sich aus folgenden Fächern zusammen:

Berufsbezogene Fächer: Berufsübergreifende Fächer:  
Arbeitsorganisation
Mechatronische Systeme
Deutsch/Kommunikation
Mechatronische Prozesse Politik/Gesellschaftslehre
Wirtschafts- und Betriebslehre Religionslehre
Fremdsprache (teilweise in den Fachunterricht integriert) Sport/Gesundheitsförderung

Abschlüsse

Der betriebliche Teil der Berufsausbildung schließt mit der Facharbeiter- oder Gesellenprüfung ab. Unabhängig davon erwerben Auszu­bildende in der Berufsschule den Berufsschul­abschluss, wenn ihre Leistungen am Ende des Bildungsganges in allen Fächern mindestens "aus­reichend" oder in nicht mehr als einem Fach "man­gelhaft" sind.

Das Berufsschulabschlusszeugnis ist die Ein­gangsvoraussetzung für die berufliche Weiter­bildung, z.B. zur Erlangung der Fachhochschul­reife oder für die Ausbildung zum/zur "Staatlich ge­prüften Techniker/in".

Schülerinnen und Schüler, die vor dem Eintritt in eine Berufsausbildung den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - noch nicht erworben haben, erwerben mit dem Berufs­schulabschluss den mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Sekundarabschluss I.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schüle­rinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschul­abschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Eng­lischkenntnisse nachweisen. Der Englischunter­richt (80 Unterrichtsstunden) erfolgt im Rahmen des Differenzierungsbereichs des Unterrichts­angebotes.


Berufsschulpflicht

Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Le­bensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufs­schulpflicht) und werden in die ihrem Beruf ent­sprechende Fachklasse aufgenommen. Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist während der Ausbildungszeit zum Be­such der Berufsschule berechtigt.