Duale Ausbildung im Bereich der Metalltechnik

Die Ausbildungsbetriebe und die Berufsschule sind Partner in der beruflichen Ausbildung. Die Berufs­schule vermittelt innerhalb dieses dualen Systems die für einen bestimmten Beruf erforderliche beruf­liche Grund- und Fachbildung, sowie eine erwei­terte Allgemeinbildung.

Bildungsschwerpunkt der Berufsschule ist die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen,  um technische Problemstellungen selbständig und eigenverantwortlich zu lösen und die Ergebnisse zu bewerten. Lernen in mo­dernen Fach- und Laborräumen sowie Team- und Projektarbeiten sind typische Merkmale des Be­rufschulunterrichts.

Der Unterricht wird in berufsbezogenen und in allgemein bildenden Fächern erteilt. Den berufsbezogenen Fächern sind Lernfelder zugeordnet, die den Handlungsfeldern der praktischen Ausbildung entsprechen.

Berufsbezogene Fächer*: Berufsübergreifende Fächer:  
Fertigungsprozesse Deutsch/Kommunikation
Montageprozesse Politik/Gesellschaftslehre
Instandhaltungsprozesse Religionslehre
Automatisierungsprozesse Sport/Gesundheitsförderung
Wirtschaftsprozesse   
Englisch  

*z.B. Industriemechaniker 


Abschlüsse

Der betriebliche Teil der Berufsausbildung schließt mit der Facharbeiter- oder Gesellenprüfung ab. Unabhängig davon erwerben Auszu­bildende in der Berufsschule den Berufsschul­abschluss, wenn ihre Leistungen am Ende des Bildungsganges in allen Fächern mindestens "aus­reichend" oder in nicht mehr als einem Fach "man­gelhaft" sind.

Das Berufsschulabschlusszeugnis ist die Ein­gangsvoraussetzung für die berufliche Weiter­bildung, z.B. zur Erlangung der Fachhochschul­reife oder für die Ausbildung zum/zur "Staatlich ge­prüften Techniker/in".

Schülerinnen und Schüler, die vor dem Eintritt in eine Berufsausbildung den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - noch nicht erworben haben, erwerben mit dem Berufs­schulabschluss den mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Sekundarabschluss I.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schüle­rinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschul­abschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Eng­lischkenntnisse nachweisen. Der Englischunter­richt (80 Unterrichtsstunden) erfolgt im Rahmen des Differenzierungsbereichs des Unterrichts­angebotes.


Berufsschulpflicht

Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Le­bensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufs­schulpflicht) und werden in die ihrem Beruf ent­sprechende Fachklasse aufgenommen. Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist während der Ausbildungszeit zum Be­such der Berufsschule berechtigt.