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Unterrichtsregelung für die Woche vom 26.04. - 30.04.2021

Das neu verabschiedete Bundesgesetz verbietet Präsenzunterricht, wenn der örtliche Inzidenzwert über 165 steigt.

Davon ausgenommen sind nur Abschlussklassen. Damit wird die Beschulung abhängig gemacht von der Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Stadt bzw. im Kreis. Wir sind gehalten, uns an den durch die Kommune angegebenen Werten zu orientieren. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Für Dortmund wird aktuell ein Inzidenzwert von 221,7 gemeldet. Von daher werden wir in der kommenden Woche mit unserem aktuellen Beschulungsmodell fortfahren müssen.

Schülerinnen und Schüler erhalten, wie gewohnt, detailliertere Informationen über die Lernplattform iServ.

Prüfungen sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und finden in vollem Umfang statt.

Bitte beachten Sie unsere, sowie die Empfehlungen der Kammern und ihrer Prüfungsausschüsse zur Durchführung eines Tests vor der Prüfung.